Unsere Leistungen im ambulanten Pflegedienst

LEISTUNGEN NACH SOZIALGESETZBUCH IM ÜBERBLICK

Die zu erbringenden Leistungen sind nicht vom Pflegegrad abhängig und werden von der Krankenkasse übernommen.

Beispiel Leistungen:

  • Wunderverband anlegen und wechseln
  • Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an einer Extremität
  • Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an zwei Extremitäten
  • Kompressionsverband anlegen oder wechslen (nicht abwickeln)
  • Abgabe von Medikamenten je Darreichungsform
  • Blutdruckmessung je Hausbesuch
  • S.c. / i.m.-Injektionen, auch mittels PEN,  einschl. Einmalmaterial mit sicheren Sharps für bis zu 2 Injektionen pro Besuch
  • Versorgung bei PEG
  • Stomabehandlung

Die zu erbringenden Leistungen sind vom Pflegegrad abhängig und werden von der Krankenkasse nach der Einstufung übernommen. 

Beispiel Leistungen:

  • Aufsuchen / Verlassen des Bettes
  • An- / Auskleiden, Teilwaschen
  • Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege
  • Rasieren 
  • Kämmen
  • Hautpflege
  • Hilfe bei Darm – / Blasenentleerung
  • Große hauswirtschaftliche Versorgung
  • Einkaufen
  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich)
  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI

Die zu erbringenden Leistungen können in Absprache mit der Krankenkasse nach Prüfung dieser übernommen werden.

Gerne beraten wir Sie zu individuellen Privatleistungen.

Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail:

06093 / 9961322 (Mo-Fr 8:00-14:00 Uhr) oder kontakt@pflege-spessart.de 

PFLEGEGRAD UND PFLEGEGELD

Sachleistung*

kein Pflegegrad: 0 €

Pflegegrad 1: 0 €

Pflegegrad 2: 724 €

Pflegegrad 3: 1363 €

Pflegegrad 4: 1693 €

Pflegegrad 5: 2095 €

*Maximalbeitrag bei Pflegeleistung durch den Pflegedienst

Geldleistung*

kein Pflegegrad: 0 €

Pflegegrad 1: 0 €

Pflegegrad 2: 316 €

Pflegegrad 3: 545 €

Pflegegrad 4: 728 €

Pflegegrad 5: 901 €

*Beitrag bei Pflege durch eine private Pflegeperson

VERHINDERUNGSPFLEGE

Pflegegrad

Pflegegrad 2-5

Leistungen pro Jahr

1.612 € für bis zu sechs Wochen

ENTLASTUNGSBETRAG NACH § 45B SGB XI

Pflegegrad

Pflegegrad 1-5

Leistung pro Monat

125 €

ÜBERBLICK PREISE FÜR EINZELLEISTUNGEN DES AMBULANTEN PFLEGEDIENSTES

Sie haben individuelle Fragen zum Pflegeangebot rund um den ambulanten Pflegedienst Spessart?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter kontakt@pflege-spessart.de oder telefonisch unter 06093 / 9961322